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Geschäftsbedingungen

Bezahlen Sie Ihre Reservierung 

Bei MyHotelSteenwijk können Sie bar oder mit Kredit-/Debitkarte bezahlen.

Preise

Die Kurtaxe muss immer direkt im Hotel bezahlt werden.

Einchecken

Check-in ist zwischen 15:00 und 20:00 Uhr.  Wenn Sie nach 20:00 Uhr anreisen, kontaktieren Sie uns bitte. 

Unsere Check-out-Zeit ist um 10:30 Uhr. Wenn Sie später auschecken möchten, ist dies gegen eine Gebühr möglich (nach Verfügbarkeit).

Stornierung Ihrer Hotelreservierung

Bei Buchung von 1 oder 2 Zimmern können Sie kostenlos stornieren.

Im Falle einer Stornierung informieren Sie uns immer so schnell wie möglich per E-Mail 

Bei einer Buchung ab 3 Zimmern fallen folgende Stornokosten an:

- Bei einer Stornierung früher als 4 Wochen vor dem reservierten Termin berechnen wir keine Kosten.

- Bei einer Stornierung zwischen 3 - 4 Wochen vor dem Ankunftsdatum berechnen wir 25 % des Reservierungswertes.

-Stornierung zwischen 2 - 3 Wochen vor dem Ankunftsdatum berechnen wir 50% des Reservierungswertes.

- Bei einer Stornierung zwischen 1 - 2 Wochen vor dem Ankunftsdatum berechnen wir 75 % des Reservierungswertes.

- Stornierung 1 - 0 Woche vor dem Ankunftsdatum (oder bei Nichterscheinen) berechnen wir 100 % des Reservierungswertes

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12 Haftung des Gastronomiebetriebes

12.1 Der Haftungsausschluss in diesem Artikel gilt nicht, sofern der Catering-Betrieb eine Entschädigung von einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Dritten für das entstandene Risiko erhalten hat.

12.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4.6 haftet der Hotelbetrieb nicht für Beschädigung oder Verlust von Sachen, die ein Gast, der dort seinen Wohnsitz genommen hat, in das Hotel eingebracht hat. Der Kunde stellt den Hotelbetrieb von diesbezüglichen Ansprüchen der Gäste frei. Die Regelungen gelten nicht, soweit die Beschädigung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotelbetriebs beruht.

12.3 Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 12.7 und 12.8 haftet der Catering-Betrieb niemals für Schäden, die dem Kunden, dem Gast und/oder Dritten entstehen, es sei denn, der Schaden ist die direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten des Gastronomiebetriebes. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Schäden, die durch den Verzehr von durch den Gastronomiebetrieb zubereiteten oder servierten Speisen entstehen, sowie für Schäden, die durch Automatisierungsprobleme entstehen. Soweit zwingendes Recht nur eine weniger weitreichende Haftungsbeschränkung zulässt, gilt diese weniger weitreichende Beschränkung.

12.4 Unter keinen Umständen ist der Catering-Betrieb verpflichtet, eine höhere Entschädigung zu zahlen als:

  • der Reservierungswert oder, je nachdem, welcher Wert größer ist.

  • der Betrag, den der Versicherer des Catering-Betriebs an den Catering-Betrieb in Bezug auf den Schaden gezahlt hat, oder;

  • die von einem anderen Dritten für den Schaden erlangte Entschädigung.

12.5 Der Gastronomiebetrieb haftet niemals für Schäden an oder mit Fahrzeugen des Gastes, außer wenn und soweit der Schaden unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastronomiebetriebes zurückzuführen ist.

12.6 Das Catering-Unternehmen haftet niemals für Schäden, die direkt oder indirekt wem auch immer als direkte oder indirekte Folge eines Mangels oder einer Eigenschaft oder eines Umstands in, in oder an einem beweglichen oder unbeweglichen Eigentum entstehen, dessen Eigentümer das Catering-Unternehmen ist Eigentümer, Pächter, Pächter oder Eigentümer ist oder dem Gastronomiebetrieb sonst zur Verfügung steht, es sei denn und soweit der Schaden unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastronomiebetriebes zurückzuführen ist.

12.7 Wenn an den in Verwahrung gegebenen Waren ein Schaden entsteht, für den eine Gebühr gemäß Artikel 4.6 erhoben wird, ist der Catering-Betrieb verpflichtet, den Schaden an diesen Waren als Folge von Beschädigung oder Verlust zu ersetzen. Für andere Waren, die in den gelieferten Waren enthalten sind, ist niemals eine Entschädigung fällig.

12.8 Nimmt der Catering-Betrieb Waren entgegen oder werden Waren deponiert, gelagert und/oder in irgendeiner Weise von irgendjemandem zurückgelassen, ohne dass der Catering-Betrieb dafür eine Entschädigung vorschreibt, haftet der Catering-Betrieb niemals für Schäden an oder im Zusammenhang mit der Ware in irgendeiner Weise, es sei denn, der Gastronomiebetrieb hat den Schaden vorsätzlich verursacht oder der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit des Gastronomiebetriebes.

12.9 Der Kunde (der keine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt) stellt den Catering-Betrieb in vollem Umfang von allen Ansprüchen, gleich welcher Bezeichnung, frei, die der Gast und/oder Dritte gegen den Catering-Betrieb geltend machen können Catering-Betrieb, wenn und soweit sich dieser Anspruch im weitesten Sinne auf eine (Catering-)Dienstleistung beziehen kann, die von dem Catering-Betrieb im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kunden oder mit der Unterkunft, in der diese (Catering-)Dienstleistung erbracht wurde, zu erbringen oder zu erbringen ist oder bereitzustellen war.

12.10 Die in Artikel 12.9 genannte Freistellungsverpflichtung gilt auch dann, wenn der Cateringvertrag mit dem Kunden und/oder dem Gast ganz oder teilweise aus welchen Gründen auch immer aufgelöst wurde.

 

13 HAFTUNG DES GASTS UND/ODER KUNDEN

13.1 Der Kunde und der Gast und seine Begleitpersonen haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die dem Catering-Betrieb und/oder einem Dritten als direkte oder indirekte Folge einer Vertragsverletzung (zurechenbarer Mangel) entstehen und/oder entstehen /oder unerlaubte Handlung, einschließlich Verletzung der Hausordnung, begangen durch den Kunden und/oder den Gast und/oder seine Begleiter, sowie für alle Schäden, die durch ein Tier und/oder eine Substanz und/oder eine Sache verursacht werden, die sie sind die sich in ihrem Besitz befinden oder unter ihrer Aufsicht stehen.

13.2 Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 150,00 €. Sollte der Feueralarm aufgrund von Rauchen im Zimmer ausgelöst werden, werden Ihnen zusätzlich 300,00 € für die Einsatzkosten der Feuerwehr berechnet.

RESERVIERUNG & HOTELANFRAGE

 

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Oostermeentherand 2 B/C,

Steenwijk, 8332 JZ  | info@myhotelsteenwijk.nl

​

Van Setten & Smit hotel B.V. | kvk: 86019805 | Btw nr. NL863834723B01

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